Tenor

  • 1.

    Der Beklagte . wird .verurteilt, das Diamant-Collier, -1,57 Ct Flachpanzer ;mit Verlauf 750er Gelbgold, Solitär-1.08 Ct Wesselton" si, Moderner Brilliantschliff, 4 Baguette-Diamanten, 0,49 Ct Wesselton si, Unikat, Neuware mit . Zertifikat, das -in der Anlage zu diesem "Urteil abgebildet ist" an den Kläger zu übergeben und ihm das Eigentum hieran zu verschaffen Zug" um Zug gegen Zahlung von 401,00 EUR.

  • 2.

    Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  • 3.

    Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  • 4.

    Das Urteil ist. vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 22.500,00 EUR.

 

Tatbestand

Der ; Kläger begehrt vom Beklagten Schadensersatz statt der Leistung, hilfsweise Vertragserfüllung, nach der Stornierung einer Internetauktion über, ein Diamant-Collier.

Der | Beklagte betreibt ein Juweliergeschäft in Coburg und verkauft unter der Bezeichnung "...":iX Waren auch über die Internetauktionsplattform "eBay".

Die Firma eBay International AG (künftig: eBay) organisiert auf ihrer Website einen Marktplatz, auf dem von den Nutzern Waren und [Leistungen aller Art ("Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, deren Angebot," Vertrieb und Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder die eBay-Grundsätze verstoßen (vgl. § 1 der ;AGB in der Fassung bis 31.05.2003, Bl. 42 d.A.). Um Artikel über eBay anbieten und kaufen zu können, muss sich ein Nutzer kostenlos durch Eröffnung eines Nutzerkontos unter Zustimmung zu

"Indem der Nutzer als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Website einstellt, gibt er ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt der Anbieter eine Frist, binnen derer das Angebot durch ein Gebot angenommen werden kann (Laufzeit der Online-Auktion). Das Angebot richtet sich an den "Bieter, der während der Laufzeit der Online-Auktion das höchste Gebot abgibt, das die im Angebot gegebenenfalls zusätzlich festgelegten Bedingungen (z.B. bestimmte Bewertungskriterien) erfüllt." (§ 7 Nr. 1 AGB)

"Der Bieter nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Laufzeit der Online-Auktion, gemessen anhand der System-Uhrzeit von eBay, ein höheres Gebot abgibt. [...]" (§ 7 Nr. 2 AGB)

"Mit dem Ende der" von dem Anbieter bestimmten Laufzeit der Online Auktion, gemessen anhand der System-Uhrzeit von eBay, - oder im Falle der vorzeitigen -Beendigung durch den Anbieter kommt zwischen dem Anbieter und dem das höchste Gebot abgebenden Bieter ein Vertrag über den Erwerb des von dem Anbieter in die eBay-Website eingestellten. Artikels zu Stande.. Der. Preis nach Ablauf der Auktion versteht sich als Brutto-Preis (d.h. inklusive Mehrwertsteuer)." (§ 7 Nr. 3 AGB)

Die eBay-Website sieht die Möglichkeit einer vorzeitigen Beendigung von Angeboten vor. Hierzu findet sich außerhalb der AGB in der Rubrik "Hilfe" folgende Regelung (vgl. Bl. 40 d.A.):

"Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen ein Angebot vor dem Angebotsende

zurückziehen. Wenn bereits Gebote auf diesen Artikel vorliegen, dürfen Sie diese streichen.

Gründe für eine vorzeitige Angebotsrücknahme können sein:

Beim Einstellen des Artikels haben Sie sich bezüglich seiner Beschaffenheit geirrt.

Die maßgebliche Beschaffenheit des Artikels hat sich in der Zwischenzeit geändert.

Sie können den Artikel nicht mehr verkaufen, da er in der Zwischenzeit zerstört wurde.

Gehen Sie bei einer Angebotsrücknahme wie folgt" vor:

1.

Gaben Sie Ihre Artikelnummer in das Formular für die Angebotsrücknahme ein. (Diese Nummer finden Sie in Ihrem Angebot, in Ihrer Bestätigungs-E-Mail oder auf Ihrer

Seite "Mein eBay".)

2.

Wenn bereits Gebote auf Ihren Artikel abgegeben wurden, können Sie:

o die Gebote streichen und ihr Angebot zurückziehen oder

o den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen und Ihr Angebot zurückziehen.

[...]

3.

Ihr Angebot wird nun nicht mehr bei eBay angezeigt. Falls Gebote vorlagen, werden die Bieter per E-Mail darüber informiert, dass ihre Gebote gestrichen und das Angebot vorzeitig beendet wurde.

4.

Geben Sie eine Erläuterung, warum Sie Ihr Angebot zurückgezogen haben."

Zum Thema "Gebote streichen" heißt es (vgl. Bl. 41 d.A.):

"Grundsätzlich sind alle bei eBay eingestellten Artikel verbindliche Angebote. Aus diesem Grund dürfen Sie nur in Ausnahmefällen Gebote von Käufern streichen.

Gründe für eine zulässige Streichung sind:

Der Käufer bittet Sie, sein Gebot zu streichen.

Die Beschaffenheit des Artikels hat sich nachweislich verändert oder Sie haben sich beim Einstellen des Artikels bezüglich der Beschaffenheit geirrt. In diesen Fällen müssen Sie alle Gebote .streichen- und Ihr Angebot vorzeitig beenden.

Sie dürfen Gebote nicht streichen, weil

Sie Ihre Meinung- über den Verkauf des Artikels geändert haben.

Sie befürchten, den erwarteten Erlös nicht zu erzielen.

Wenn Sie das Gebot eines Bieters streichen, werden gleichsam all...

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