Entscheidungsstichwort (Thema)
Erledigung der Hauptsache: Eintritt der Rechtshängigkeit im Verfahren der einstweiligen Verfügung
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Im Verfahren der einstweiligen Verfügung tritt Rechtshängigkeit mit der Einreichung des Antrags ein (hier: Antrag auf Unterlassung des Abrisses des mitgemieteten Wohnungsbalkons).
Fundstellen
Haufe-Index 1733379 |
WuM 2002, 221 |
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