Entscheidungsstichwort (Thema)

Wirksamkeit der Pfändung von Mietzins aufgrund eines dinglichen Schuldtitels zugunsten eines bevorrechtigten Grundschuldgläubigers

 

Orientierungssatz

Die Pfändung von Mietzins aufgrund eines dinglichen Schuldtitels zugunsten eines bevorrechtigten Grundschuldgläubigers ist im Verhältnis zur späteren, im Wege der auf Antrag eines nachrangigen Grundschuldgläubigers angeordneten Zwangsverwaltung gemäß BGB §§ 1124 Abs 2, 1192 unwirksam.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737366

ZIP 1996, 193

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