Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Veränderung der Miteigentumsanteile und Zuordnung von Sondereigentum in einem Vertrag

 

Orientierungssatz

WoEigG § 3 ist nicht so zu verstehen, als müßten schon vor einer Vereinbarung über die Bildung von Wohnungseigentum so viele gewöhnliche Miteigentumsbruchteile vorliegen, als für die Zuordnung des Sondereigentums an den Wohnungen erforderlich sind. Weder Wortlaut noch Sinn von WoEigG § 3 schließen es aus, daß die Miteigentümer in einem auf die Begründung von Wohnungseigentum gerichteten dinglichen Vertrag sowohl die Zahl der Miteigentumsanteile verändern als auch diesen neuen Anteilen jeweils das Sondereigentum an einer Wohnung zuordnen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1732959

NJW-RR 1999, 887

NZM 1999, 380

Rpfleger 1999, 24

IPuR 1999, 44

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