Entscheidungsstichwort (Thema)
Zwischenverfügung bei behebbarem Eintragungshindernis. Begründung von Sondernutzungsrechten bzw deren Zuteilung durch Verwalter der Wohnungseigentümer
Orientierungssatz
1. Eine Zwischenverfügung bezüglich einer beantragten Grundbucheintragung kommt nur in Betracht, wenn dem Eintragungsantrag ein Hindernis entgegensteht, das rückwirkend behoben werben kann; bei einem nicht rückwirkend behebbarem Mangel ist der Eintragungsantrag sofort zurückzuweisen.
2. Vor der Eintragung des Wohnungseigentums kann ein Sondernutzungsrecht mit dinglicher Wirkung nur durch eine Teilungserklärung des teilenden Wohnungseigentümers oder durch eine einstimmige Vereinbarung sämtlicher Wohnungseigentümer begründet werden. Wird dem Verwalter in der Teilungserklärung Vollmacht für die Zuteilung von Sondernutzungsrechten erteilt, so müssen diese bereits als Inhalt des Sondereigentums vereinbart und entsprechend dem Bestimmtheitsgrundsatz im Grundbuch in der Teilungserklärung zweifelsfrei bezeichnet sein.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732998 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen