Entscheidungsstichwort (Thema)

Zahlungsklage gegen den Wohnraummieter aus Heizkostenabrechnungen: Unwirksamkeit der Abrechnungen mangels Mieterzustimmung zur Umstellung der Wärmeversorgung durch Zentralheizung auf Wärmelieferung mittels Contracting. Zahlungsklage gegen den Wohnraummieter aus Heizkostenabrechnungen: Umlagefähigkeit nur der Heizungsbetriebskosten. Zahlungsklage gegen den Wohnraummieter aus Heizkostenabrechnungen: Notwendigkeit der alternativen Abrechnung der Brennstoffkosten bei Nichtvorlage des Vertrages mit dem Wärmelieferanten

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Weder die II. Berechnungsverordnung noch die Heizkostenverordnung geben dem Vermieter das Recht, ohne Zustimmung des Mieters die Wärmeversorgung von der zunächst vorhandenen Zentralheizung auf Wärmelieferung mittels Contracting umzustellen.

2. Eine solche Umstellung kann nur mit Zustimmung des Mieters erfolgen.

3. Nimmt der Vermieter diese Umstellung gegen den Willen des Mieters vor, kann er zwar Heizungsbetriebskosten vom Mieter verlangen, nicht aber die Kosten für Instandhaltung, Abschreibung und Gewinn des Contractors (Wärmelieferanten).

4. Legt der Vermieter im Prozess den mit dem Wärmelieferanten geschlossenen Vertrag nicht vor, so verbleibt mangels näherer Angaben als alternative Abrechnung nur, auf den Mieter die Brennstoffkosten in der Weise umzulegen, dass der Wärmeverbrauch - etwa in Kilowattstunden - ermittelt und mit üblichen Wärmeversorgungstarifen multipliziert wird.

Die Erstellung einer solchen Abrechnung ist jedoch Sache des Vermieters und nicht des Gerichts.

5. Die Revision wird zugelassen.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1739046

DWW 2004, 335

WuM 2004, 611

CuR 2004, 150

JWO-MietR 2004, 370

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