Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Voraussetzung der Umlegung von Betriebskosten

 

Leitsatz (amtlich)

Der Vermieter kann nur bei einer eindeutigen mietvertraglichen Regelung Betriebskosten auf den Mieter umlegen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734730

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