Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe des ortsüblichen Mietzinses gegen den rückgabepflichtigen Mieter

 

Leitsatz (redaktionell)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Vermieter hat gegen den rückgabepflichtigen Mieter gem BGB § 557 Abs 1 S 1 Halbs 2 einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe des ortsüblichen anstelle des bisherigen Mietzinses nur, wenn er den ortsüblichen Mietzins vor der Fälligkeit des Mietzinsanspruchs gegenüber dem Mieter geltend gemacht hat.

 

Normenkette

BGB § 557 Abs. 1 S. 1 Hs. 2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542092

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