Entscheidungsstichwort (Thema)

Abweichen vom Mietspiegel bei Mieterhöhung. wohnwertmindernde und wohnwerterhöhende Faktoren

 

Orientierungssatz

1. Wenn ein Vermieter eine über dem Mittelwert des Berliner Mietspiegels liegende Miete begehrt, so muß er im Einzelfall entweder die Unanwendbarkeit des Mietspiegels darlegen oder besondere Faktoren vortragen, die eine den Mittelwert überschreitende Miete als gerechtfertigt erscheinen lassen.

2. Aus dem Mietspiegel läßt sich für die überwiegende Anzahl der davon betroffenen Wohnungen die ortsübliche Vergleichsmiete ermitteln.

3. Wohnwerterhöhend sind solche Gegebenheiten wie Isolierglasfenster in Wohn- und Schlafräumen, Balkon, Kabelanschluß, verstärkte Elektrosteigeleitung und Gegensprechanlage. Wohnwertmindernd ist ein schlechter Schnitt eines Zimmers mit den Abmessung 4,80 m X 1,60 m zu werten. Eine Wohnwertminderung durch Fluglärm kann durch gute Verkehrsverbindungen, gute Einkaufsmöglichkeiten und gut erreichbare Grünanlagen überwogen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735696

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