Entscheidungsstichwort (Thema)

Pflicht des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen: Aktivlegitimation für die Durchsetzung des Duldungsanspruchs bei erwerbender BGB-Gesellschaft auf Vermieterseite. Pflicht des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen: erforderlicher Inhalt und Notwendigkeit einer Modernisierungsankündigung bei geplanter Durchleitung von Heizungsrohren

 

Leitsatz (amtlich)

1. Von mehreren Gesellschaften einer GbR, die das vermietete Grundstück erworben haben, sind nur diejenigen zur Geltendmachung des Anspruchs auf Duldung der Modernisierung aktiv legitimiert, die im Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuch Mitglieder der Gesellschaft waren. Später eingetretene Gesellschafter sind dazu nicht berechtigt.

2. Die Angaben über den Beginn der Modernisierungsmaßnahme entsprechen dann nicht den Anforderungen des BGB § 541b Abs 2 wenn es lediglich heißt "...im Juni...".

3. Ob die Durchführung von Rohren durch eine Wohnung zum Anschluß einer anderen Wohnung an die Zentralheizung eine Modernisierungsmaßnahme iSd BGB § 541b darstellt, kann dahinstehen; jedenfalls ist auch in diesem Fall eine Ankündigung der Maßnahme gegenüber dem betroffenen Mieter entsprechend BGB § 541b Abs 2 notwendig.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738495

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