Entscheidungsstichwort (Thema)

Schadenersatzanspruch des Mieters bei Verletzung von Nebenpflichten aus einem Gewerberaummietvertrag: Unberechtigt verweigerte Aufnahme des Erwerbers einer Arztpraxis in den Mietvertrag. Schadenersatzanspruch des Mieters bei Verletzung von Nebenpflichten aus einem Gewerberaummietvertrag: Geschäftswertbestimmung. Schadenersatzanspruch des Mieters bei Verletzung von Nebenpflichten aus einem Gewerberaummietvertrag: erstattungsfähige Rechtsanwaltskosten

 

Leitsatz (amtlich)

Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung bei Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.

 

Orientierungssatz

1. Ist in einem Mietvertrag über Arztpraxisräume eine Nachmieterklausel enthalten, die den Mieter befugt, die Praxis an einen geeigneten Nachfolger zu verkaufen, und weigert sich der Vermieter unberechtigterweise mit dem Praxiserwerber einen Mietvertrag (zu den gleichen Konditionen wie mit dem Vormieter) abzuschließen, liegt darin eine Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, die den Mieter zum Schadenersatz berechtigt.

2. Gestattet der Vermieter erst nach Einschaltung eines Anwalts durch den Mieter den Eintritt des Praxiserwerbers in den Mietvertrag, kann der Mieter Ersatz der notwendigen Anwaltskosten beanspruchen. Diese betragen eine Geschäftsgebühr zzgl Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer, errechnet aus der Jahresmiete als Geschäftswert. Außer Betracht bei der Streitwertbestimmung bleibt der Kaufpreis für die Arztpraxis.

3. Eine Vergleichsgebühr ist nicht entstanden, wenn der Vermieter der Forderung des Mieters vollständig nachgegeben hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738772

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