Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache: Unbefugte Nutzung des Dachbodens als Abstellfläche und Trockenraum

 

Orientierungssatz

1. Es bedeutet einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, wenn der Mieter auf dem Dachboden einen Stahlschrank aufgestellt hat und er den Bodenraum entgegen der Hausordnung zum Wäschetrocknen benutzt.

2. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn der Mieter schon früher mehrmals die Räumung des Bodenraumes verweigert hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737568

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