Entscheidungsstichwort (Thema)

Erbringung einer Mietsicherheit durch Hinterlegung mündelsicherer Wertpapiere

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Mietkaution kann auch durch Hinterlegung von Wertpapieren geleistet werden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Wertpapiere sind jedoch nur dann zur Sicherheitsleistung geeignet, wenn es sich um mündelsichere Wertpapiere handelt, was der Mieter darzulegen hat.

 

Normenkette

BGB § 232 Abs. 1, § 234 Abs. 1, § 550b Abs. 2, § 1807

 

Fundstellen

Haufe-Index 538294

NJW-RR 1998, 10

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge