Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Fristlose Kündigung eines schuldunfähigen Mieters wegen ständiger Störung des Hausfriedens. Wohnraummiete: Räumungsurteil trotz Selbstmorddrohung in der mündlichen Verhandlung
Leitsatz (amtlich)
1. Stört eine schuldunfähige Mieterin den Hausfrieden fortgesetzt erheblich, kann das Mietverhältnis fristlos wegen Unzumutbarkeit der Vertragsfortsetzung gekündigt werden.
2. Eine Selbstmorddrohung in der mündlichen Verhandlung hindert die Verurteilung zur Räumung nicht.
Fundstellen
Haufe-Index 1735521 |
NZM 2002, 733 |
IWR 2001, 71 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen