Entscheidungsstichwort (Thema)
Kündigungserklärung durch Grundstückserwerber
Orientierungssatz
Die Abmahnung und Kündigung gemäß BGB § 553 können grundsätzlich nur von dem Vermieter ausgesprochen werden.
Der Käufer des Mietgrundstückes kann diese Rechte nicht bereits aufgrund der im Grundstückskaufvertrag enthaltenen Klausel über den Übergang der Nutzungen ab Übergabe geltend machen. Vielmehr bedarf es dazu einer ausdrücklichen Ermächtigung des früheren Grundstückseigentümers und Vermieters, solange der Erwerber nicht gemäß BGB § 571 Abs 1 in das Mietverhältnis eingetreten ist.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731789 |
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