Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigungserklärung durch Grundstückserwerber

 

Orientierungssatz

Die Abmahnung und Kündigung gemäß BGB § 553 können grundsätzlich nur von dem Vermieter ausgesprochen werden.

Der Käufer des Mietgrundstückes kann diese Rechte nicht bereits aufgrund der im Grundstückskaufvertrag enthaltenen Klausel über den Übergang der Nutzungen ab Übergabe geltend machen. Vielmehr bedarf es dazu einer ausdrücklichen Ermächtigung des früheren Grundstückseigentümers und Vermieters, solange der Erwerber nicht gemäß BGB § 571 Abs 1 in das Mietverhältnis eingetreten ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731789

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge