Entscheidungsstichwort (Thema)

Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Anspruch des Grundstücksnutzers auf Einräumung eines Erbbaurechts wegen eines Pachtvertrages mit staatlicher Billigung und wegen der Gestattung der Errichtung eines Einfamilienhauses durch den Grundstückseigentümer. Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Entstehung selbständigen Gebäudeeigentums. Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet: Anwendungsbereich des sogenannten Nachzeichnungsprinzips

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Errichtung eines Einfamilienhauses durch den Nutzer aufgrund eines Pachtvertrages mit staatlicher Billigung begründet keinen Anspruch nach dem SachenRBerG.

2. Eine privatschriftliche Vereinbarung zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer, wonach dieser aufgrund des Pachtvertrages auf dem Grundstück ein Haus errichten darf, begründet kein selbständiges Gebäudeeigentum im Sinne des DDR-Rechts.

3. Das sog Nachzeichnungsprinzip in SachenRBerG § 3 Abs 2 S 2 verbietet jede Bebauung fremden Bodens, die mit staatlicher Billigung erfolgt ist, in das SachenRBerG einzubeziehen (Anschluß BGH, 1996-11-08, V ZR 7/96, ZOV 1997, 39).

4. Die Einbeziehung in das SachenRBerG im Wege der Nachzeichnungslösung des SachenRBerG § 3 Abs 2 S 2 wäre ausnahmsweise nur möglich, wenn ein Enteignungsverfahren vor Beginn der Baumaßnahme nach der 2. DB zum Aufbaugesetz vom 29.09.1972 § 2 (GBl II S 641) in Gang gesetzt worden wäre.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735043

VIZ 1998, 523

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge