Entscheidungsstichwort (Thema)

Verpflichtung des Mieters zur Duldung von Modernisierungsmaßnahmen. zur Zumutbarkeit von Mieterhöhung nach Einbau einer Gasetagenheizung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Ob die nach Modernisierung zu erwartende Mieterhöhung aus dem Familieneinkommen zumutbar bezahlt werden kann, richtet sich nicht danach, daß weiteren Zahlungspflichten der Mieter - etwa aus einem Konsumentenkredit - aus dem Familieneinkommen nachzukommen ist.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

2. Grundsätzlich hat das Interesse des Vermieters an der Verbesserung des Wohnraums Vorrang gegenüber den Interessen des Mieters am ungestörten Mietbesitz (vergleiche KG Berlin, 1981-05-28, 8 W RE Miet 4712/81, WuM 1982, 293). Die Frage, ob dem Mieter die Duldung von Verbesserungsmaßnahmen zugemutet werden kann, kann nur nach einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalles entschieden werden (vergleiche KG Berlin, 1981-06-22, 8 W RE Miet 4340/80, WuM 1981, 198). Die Unzumutbarkeit für den Mieter kann sich ua daraus ergeben, daß die nach der Modernisierung zu erwartende Mieterhöhung in keinem Verhältnis zu dem zu erzielenden Nutzen steht oder daraus, daß der Mieter die gestiegene Miete nicht mehr bezahlen kann.

3. Die Beurteilung, ob die Mieterhöhung aus dem Familieneinkommen zumutbar bezahlt werden kann, richtet sich jedoch nicht danach, welchen weiteren Zahlungsverpflichtungen der Mieter - etwa aus Konsumentenkredit - nachzukommen hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735372

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