Entscheidungsstichwort (Thema)

Öffentlich geförderter Wohnraum. Anforderungen an Mieterhöhungserklärung und Nebenkostenabrechnung. Aufrechnung. Fälligkeit des Mietzins

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Möglichkeit der Aufrechnung gegen Mietzinsforderungen kann eingeschränkt werden.

2. Zur Erläuterung der Mieterhöhungsfaktoren bei Neuordnung des Hauswartbereichs und tariflicher Gehaltserhöhung (Vergleiche, LG Stuttgart, 1983-03-11, 6 S 215/82, WuM, 1984, 157).

3. Versicherungskosten für die Gegensprechanlage im Aufzug sind keine Betriebskosten.

4. Der Auskunftsanspruch des Mieters hindert nicht die Fälligkeit des laufenden Mietzinsanspruchs.

5. Die Nebenkostenabrechnung muß in ihren Einzelangaben und insgesamt aus sich heraus verständlich sein (Vergleiche, BGH, 1981-11-23, VIII ZR 298/80, WuM, 1982, 207).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731464

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