Entscheidungsstichwort (Thema)
Unwirksamkeit der Kündigung eines Mietvertrages wegen Hinderung des Vermieters an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung der geschenkten Eigentumswohnung
Orientierungssatz
1. Die Kündigung des Mietvertrages für eine Eigentumswohnung wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertbarkeit des Objekts ist unwirksam, wenn der Vermieter die Eigentumswohnung in vermietetem Zustand geschenkt erhalten hat und er im Falle des Verkaufs im vermieteten Zustand einen Kaufpreis erhalten kann, der den Wert übersteigt, zu dem er die Wohnung erhalten hat.
2. Diese Beurteilung ist auch dann aufrechtzuerhalten, wenn der monatlich erzielte Mietzins geringer ist als das zu zahlende Wohngeld, weil es der Voreigentümer und der Vermieter verabsäumt haben, für eine Mieterhöhung Sorge zu tragen (vergleiche OLG Koblenz, 1989-03-01, 4 W - RE 695/88, WuM 1989, 164).
Nachgehend
BVerfG (Beschluss vom 09.10.1991; Aktenzeichen 1 BvR 227/91) |
Fundstellen
Dokument-Index HI1734901 |
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