Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietverhältnis im Beitrittsgebiet: Bestätigung eines nichtigen Mietvertrags. Mietverhältnis im Beitrittsgebiet: Mieterhöhungserklärung für preisgebundenen Wohnraum nebst Betriebskostenvorschußverlangen. Mietverhältnis im Beitrittsgebiet: Mietzinsvereinbarung

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Vermietung einer Wohnung an den früheren Eigentümer durch den Erwerber des Grundstücks bedurfte in der früheren DDR selbst dann der staatlichen Wohnraumzuweisung, wenn der Eigentümer die Wohnung vor dem Verkauf selbst genutzt hatte.

2. Ein ohne staatliche Zuweisung nichtiger Mietvertrag kann von den Mietvertragsparteien nach Aufhebung der Wohnraumlenkung bestätigt werden. Bei einem auf Lebenszeit abgeschlossenen Mietvertrag ist dazu aber die Einhaltung der Schriftform des BGB § 566 notwendig.

3. Eine Mieterhöhungserklärung für preisgebundenen Wohnraum in den neuen Bundesländern, mit der eine Betriebskostenvorauszahlung verlangt wurde, ist auch dann wirksam, wenn der Berechnung des Betriebskostenvorschusses auch diejenigen für einen auf dem Grundstück befindlichen Gewerbebetrieb zugrunde gelegt worden sind, für die darauf entfallenden Betriebskosten aber ein prozentualer Vorwegabzug gemacht worden ist.

4. Einer derartigen Mieterhöhung steht mangels anderer Anhaltspunkte eine Mietzinsvereinbarung über einen den preisrechtlich zulässigen Mietzins unterschreitenden Betrag nicht entgegen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735993

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