Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Vorschußanspruch des Mieters zur Mängelbeseitigung nach Vertragskündigung

 

Leitsatz (amtlich)

Bei auslaufendem Mietverhältnis steht dem Mieter kein Anspruch auf Vorschuß zur Mängelbeseitigung mehr zu.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738888

NZM 1999, 119

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