Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Vorschußanspruch des Mieters zur Mängelbeseitigung nach Vertragskündigung
Leitsatz (amtlich)
Bei auslaufendem Mietverhältnis steht dem Mieter kein Anspruch auf Vorschuß zur Mängelbeseitigung mehr zu.
Fundstellen
Haufe-Index 1738888 |
NZM 1999, 119 |
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