Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: Aufrechnung mit Kautionsrückzahlungsanspruch und Leistungsverweigerungsrecht bei Mietermehrheit

 

Leitsatz (amtlich)

Mehrere Mieter können nur gemeinsam mit dem Anspruch auf Rückzahlung der Kaution aufrechnen. In Höhe des aufrechnungsfähigen Betrages der zur Rückzahlung fälligen Kaution kann sich jedoch auch ein einzelner Mieter auf ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber fälligen Forderungen des Vermieters berufen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739559

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