Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragsrecht: Kündigung bei Mietzinszahlung unter Vorbehalt

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Zahlung unter Vorbehalt ist keine Erfüllung und kann deshalb eine Kündigung nach BGB § 554 Abs 2 nicht unwirksam machen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735058

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