Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertragsrecht: Kündigung bei Mietzinszahlung unter Vorbehalt
Leitsatz (amtlich)
Eine Zahlung unter Vorbehalt ist keine Erfüllung und kann deshalb eine Kündigung nach BGB § 554 Abs 2 nicht unwirksam machen.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735058 |
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