Entscheidungsstichwort (Thema)

Besitz aufgrund Leasingvertrag kein Schuldnervermögen

 

Orientierungssatz

Besitz auf Grund eines Leasing-Vertrages gehört nicht zum Vermögen des Schuldners. Der Vertrag begründet auch keine pfändbare Anwartschaft.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1731591

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