Entscheidungsstichwort (Thema)
Besitz aufgrund Leasingvertrag kein Schuldnervermögen
Orientierungssatz
Besitz auf Grund eines Leasing-Vertrages gehört nicht zum Vermögen des Schuldners. Der Vertrag begründet auch keine pfändbare Anwartschaft.
Fundstellen
Dokument-Index HI1731591 |
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