Entscheidungsstichwort (Thema)

Keine Maklergebühr für den Verwalter der vermieteten Wohnung

 

Orientierungssatz

WoVermG § 2 Abs 2 Nr 2 bezweckt den Schutz des Wohnungssuchenden. Der Begriff "Verwalter" in dieser Vorschrift ist daher weit auszulegen; dabei ist maßgebend das Auftreten des "Verwalters" gegenüber dem Wohnungssuchenden.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1731436

NJW 1975, 544

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