Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Ersatz der vom Mieter aufgewandten Reparaturkosten für Glasbruch infolge eines Sturms. Wohnraummiete: Bemessung des Wertersatzes für Einbauten

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Hat der Mieter vergessen, die Fenster der Wohnung zu schließen, und kommt es deswegen infolge eines Orkans zu Glasbruch, sind die Reparaturkosten des Mieters keine notwendigen Verwendungen auf die Mietsache.

Die Höhe der Entschädigung für Einbauten, die der Mieter außerhalb der Mieträume nicht unbefugt am Wohnhaus beauftragt hat, bemißt sich nicht am finanziellen Aufwand des Mieters, sondern an dem Wertzuwachs gemäß dem Interesse des Vermieters.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1735900

WuM 1999, 38

RdW 1999, 605

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