Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag: Verlust des Mietminderungsanspruchs bei vorbehaltloser Zahlung. Mietvertrag: Geltendmachung von Mietrückständen nach "längerer Zeit"

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die vorbehaltlose Zahlung der trotz behaupteter Mängel der Mietsache nicht geminderten Miete über einen Zeitraum von sieben Monaten schließt fortan die Mietminderung aus. Mindert der Mieter gleichwohl, ist der Vermieter nicht gehindert, nach längerer Zeit (hier: siebzehn Monate) den Mietzinsanspruch geltend zu machen.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: Vergleiche LG Hamburg, 1990-07-10, 16 S 345/89, WuM 1990, 498.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735846

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