Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Anspruch des Sozialamts auf Rückzahlung der für den Mieter gezahlten Mietkaution

 

Orientierungssatz

Leistet das Sozialamt vereinbarungsgemäß für den Mieter die Kaution mit dem Hinweis, daß diese gegebenenfalls an das Amt zurückzuüberweisen sei, so hat nur das Sozialamt und nicht der Mieter nach Vertragsbeendigung einen Anspruch auf (anteilige) Rückzahlung der Kaution.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738193

NZM 2000, 1179

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