Rz. 453

Vertragsstrafen können wirksam sein, wobei auch der Höhe wesentliche Bedeutung zukommt.[893] Auch Kunden, die bereits einen Dispokredit überzogen haben, dürfen nicht mit Zusatzkosten von 5,00 EUR für jede Überweisung belastet werden.[894]

[894] LG Frankfurt v. 13.5.2009 – 2–2 O 3/09; ferner zu Vertragsstrafen (Übersicht): Derlin, MDR 2009, 597; OLG Thüringen v. 26.11.2008 – 7 U 329/08; auch im Arbeitsrecht können Vertragsstrafen unwirksam sein, wie beispielsweise ein Bruttogehalt bei Vertragsverstoß während der Probezeit: LAG Baden Württemberg v. 13.6.2008 – 9 Sa 12/08.

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