Rz. 2315
Die Abkürzung VOB steht für die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen und ist ein im Bundesanzeiger veröffentlichtes, durch den Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) geschaffenes dreiteiliges Klauselwerk. In dem Teil A (VOB/A) mit der Bezeichnung "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" werden die Anforderungen bei Ausschreibungen, mithin der Vergabe von Bauleistungen durch einen öffentlichen Auftraggeber festgelegt. Teil B (VOB/B) befasst sich mit den "Allgemeinen Bestimmungen für die Ausführung von Bauleistungen". Der letzte Teil C (VOB/C) enthält sog. "Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen".[4326]
Rz. 2316
Die vorherige Fassung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen vom 26.7.2012 (VOB/B 2012) wurde durch die VOB Teil B Ausgabe 2016 vom 7.1.2016[4327] abgelöst.
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