Rz. 1229

Nach Auffassung des OLG Karlsruhe fehlt es an einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden bei einem Aufspaltungsverbot in den AGB eines Softwareüberlassungsvertrags. Ein solches Aufspaltungsverbot, das dem Nutzer nur eine vollständige Weitergabe der erworbenen Software gestattet, weiche von wesentlichen Grundgedanken des Urheberrechts nicht ab und verstoße insbesondere nicht gegen den Erschöpfungsgrundsatz (§ 69c Nr. 3 S. 2 UrhG).[2525]

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