Rz. 42

Die Existenz der Gesellschaft und die Vertretungsbefugnisse ihrer Organe können mittels eines Handelsregisterauszugs nachgewiesen werden, da diese Angaben der SIA registerpflichtig sind. Entsprechende Änderungen eintragungspflichtiger Tatsachen sind innerhalb von 14 Tagen ab Beschluss mitzuteilen, sofern eine abweichende gesetzliche Regelung nicht vorliegt (§ 16 HGB).

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