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Ansprüche, die mit dem Eintritt eines Erbfalls in Zusammenhang stehen, können mit einer Klage vor den ordentlichen Gerichten Lettlands verfolgt werden. Ebenso kann die Rechtmäßigkeit der Annahme einer Erbschaft durch einen anderen sowie ein erteilter Erbschein angefochten werden. Die Erhebung der Klage beim Gericht gilt dabei nicht als Annahme der Erbschaft. Eine Erbeneigenschaft kann vielmehr in streitigen Fällen erst durch eine gerichtliche Entscheidung festgestellt werden.

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