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Seit dem Beitritt Lettlands zur EU am 1.5.2004 fand eine umfassende Anpassung an das europäische Rechtssystem statt.[2] EU-Richtlinien wurden und werden in allen Bereichen in nationales Recht umgesetzt; dabei wählt der Gesetzgeber in aller Regel die direkte Umsetzung, ohne zusätzliche Voraussetzungen oder Beschränkungen.

[2] Über die Umsetzung des Europarechts im Bereich des Zivilrechts in Lettland s. Reich, ZEuP 2004, 449, 451.

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