Rz. 39

Neben dem Gründungsvertrag und der Satzung müssen dem Handelsregister mit dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft weitere Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehören:

Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals;
Bewertung der Sacheinlagen, sofern solche als Einlage erbracht wurden;
schriftliches Einverständnis der Vorstandsmitglieder bezüglich ihres Eintritts in den Vorstand;
schriftliches Einverständnis der Aufsichtsratsmitglieder bezüglich ihres Eintritts in den Aufsichtsrat, sofern ein solcher besteht;
Gesellschafterliste;
Bekanntmachung des eingetragenen Firmensitzes durch den Vorstand;
Zustimmung des Eigentümers der Immobilie des Firmensitzes;
schriftliches Einverständnis des Wirtschaftsprüfers, für die Gesellschaft als solcher befugt zu sein, sofern ein solcher vorgesehen ist;
Beleg über die Zahlung der Eintragungsgebühr für das Handelsregister.

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