Rz. 39
Neben dem Gründungsvertrag und der Satzung müssen dem Handelsregister mit dem Antrag auf Eintragung der Gesellschaft weitere Unterlagen vorgelegt werden. Hierzu gehören:
▪ | Bankbestätigung über die Einzahlung des Stammkapitals; |
▪ | Bewertung der Sacheinlagen, sofern solche als Einlage erbracht wurden; |
▪ | schriftliches Einverständnis der Vorstandsmitglieder bezüglich ihres Eintritts in den Vorstand; |
▪ | schriftliches Einverständnis der Aufsichtsratsmitglieder bezüglich ihres Eintritts in den Aufsichtsrat, sofern ein solcher besteht; |
▪ | Gesellschafterliste; |
▪ | Bekanntmachung des eingetragenen Firmensitzes durch den Vorstand; |
▪ | Zustimmung des Eigentümers der Immobilie des Firmensitzes; |
▪ | schriftliches Einverständnis des Wirtschaftsprüfers, für die Gesellschaft als solcher befugt zu sein, sofern ein solcher vorgesehen ist; |
▪ | Beleg über die Zahlung der Eintragungsgebühr für das Handelsregister. |
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