Leitsatz (redaktionell)

Die Abkehrabsicht eines Arbeitnehmers kann auch für einen ruhig und verständig denkenden Arbeitgeber Veranlassung sein, das Arbeitsverhältnis des Abkehrwilligen fristgemäß zu lösen und eine Ersatzkraft einzustellen, mit deren stetiger Betriebstreue zu rechnen ist.

 

Fundstellen

Haufe-Index 445607

BB 1975, 1068 (LT1)

DB 1975, 1129 (LT1)

AMBl BY BY 1976, C38 (LT1)

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