Entscheidungsstichwort (Thema)

Besonderer Kündigungsschutz

 

Orientierungssatz

1. Ein Wahlwerber kann sich auf den Schutz des § 15 Abs 3 KSchG dann nicht berufen, wenn seine Aufstellung wegen fehlender 6-monatiger Betriebszugehörigkeit (§ 8 Abs 1 BetrVG) nicht hätte erfolgen dürfen.

2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 528/95.

 

Verfahrensgang

ArbG Rostock (Entscheidung vom 24.11.1994; Aktenzeichen 1 Ca 61/94)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 26.09.1996; Aktenzeichen 2 AZR 528/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444248

Bibliothek, BAG (T)

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