Entscheidungsstichwort (Thema)
Konkurrenztätigkeit eines ausgeschiedenen Außendienstmitarbeiters mit Hilfe unterschlagener Kundendaten - Einschränkung einer Unterlassungsverfügung - Zulässigkeit einer Vertragsstrafenregelung in B
Leitsatz (redaktionell)
1a. Durch § 17 Abs 2 UWG nF sind Kunden eines Unternehmens, die ein Geschäftsgeheimnis sind, nicht schlechthin gegen Konkurrenz geschützt, sondern nur gegen solche Konkurrenz, die auf unbefugter Verschaffung des Geheimnisses oder unbefugter "Sicherung" beruht.
b. Eine gerichtliche Unterlassungsverurteilung muß entsprechend eingeschränkt formuliert werden.
2. Inhalt einer Betriebsvereinbarung kann auch eine Vertragsstrafe sein.
Orientierungssatz
Revision beim BAG eingelegt, 3 AZR 3/90.
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 02.11.1988; Aktenzeichen 3 Ca 8985/87) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 446015 |
DB 1990, 332 (L1-2) |
Bibliothek, BAG (LT1-2) |
LAGE § 611 BGB Betriebsgeheimnis, Nr 2 (LT1-2) |
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