Entscheidungsstichwort (Thema)

Soziale Auswahl nach § 1 Abs 3 S 1 KSchG

 

Leitsatz (redaktionell)

In die Auswahl nach § 1 Abs 3 S 1 KSchG sind nur solche Arbeitnehmer einzubeziehen, die aus demselben dringenden betrieblichen Erfordernis ebenfalls hätten entlassen werden können.

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 917/93.

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 13.08.1992; Aktenzeichen 11 Ca 2711/92)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 05.05.1994; Aktenzeichen 2 AZR 917/93)

 

Fundstellen

ARST 1994, 57 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzA-SD 1994, Nr 7, 5-6 (L1)

LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl, Nr 7 (LT1)

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