Entscheidungsstichwort (Thema)
Soziale Auswahl nach § 1 Abs 3 S 1 KSchG
Leitsatz (redaktionell)
In die Auswahl nach § 1 Abs 3 S 1 KSchG sind nur solche Arbeitnehmer einzubeziehen, die aus demselben dringenden betrieblichen Erfordernis ebenfalls hätten entlassen werden können.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZR 917/93.
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 13.08.1992; Aktenzeichen 11 Ca 2711/92) |
Nachgehend
Fundstellen
ARST 1994, 57 (L1) |
Bibliothek, BAG (LT1) |
EzA-SD 1994, Nr 7, 5-6 (L1) |
LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl, Nr 7 (LT1) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen