Entscheidungsstichwort (Thema)

Arbeitnehmerstatus einer Lehrkraft

 

Orientierungssatz

1. Eine Rechtsbeziehung ist schon dann als Arbeitsverhältnis anzusehen, wenn die Parteien ein solches bei Vertragsschluß vereinbart haben und auch vereinbaren wollten.

2. Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 5 AZR 1066/94

 

Verfahrensgang

ArbG Bonn (Entscheidung vom 14.04.1994; Aktenzeichen 5 Ca 3385/93)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 12.09.1996; Aktenzeichen 5 AZR 1066/94)

 

Fundstellen

Haufe-Index 446423

Bibliothek, BAG (T)

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