Entscheidungsstichwort (Thema)
Auflösende Bedingung
Leitsatz (redaktionell)
Eine Vereinbarung, die die Beschäftigung eines für eine privatwirtschaftliche Tätigkeit beurlaubten Beamten von der Fortdauer der Beurlaubung abhängig macht (auflösende Bedingung), ist sachlich gerechtfertigt und im Hinblick auf § 1 KSchG wirksam.
Orientierungssatz
Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 7 AZR 344/90.
Verfahrensgang
ArbG Köln (Entscheidung vom 12.01.1990; Aktenzeichen 2 Ca 6498/89) |
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445575 |
Bibliothek, BAG (LT1) |
LAGE § 620 BGB Bedingung, Nr 1 (LT1) |
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