Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebsbedingte Kündigung -Sozialauswahl - private Vermögenssituation des Arbeitnehmers

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Stellenabbau zur Kostenreduzierung bei defizitärem Betriebsergebnis rechtfertigt eine betriebsbedingte Kündigung, wenn unstreitig oder bewiesen ist, daß der gekündigte Arbeitnehmer nicht ersetzt werden sollte und auch nicht ersetzt worden ist. In diesem Fall kann vom Arbeitgeber nicht die Darlegung verlangt werden, wie sich der Anlaß für den Stellenabbau speziell auf den konkreten Arbeitsplatz des entlassenen Arbeitnehmers auswirkt.

2. Steht als Resultat eines Auftrages- und Arbeitsrückgang fest, daß die Arbeitskraft eines Arbeitnehmers betriebswirtschaftlich nicht mehr gebraucht wird, sind die Einzelheiten zu der Frage, wie im Detail die Kausalkette zwischen Auftragsrückgang und Wegfall des Arbeitsplatzes verläuft, für die Überprüfung einer betriebsbedingten Kündigung nicht entscheidungserheblich.

3. Zur sozialen Auswahl: Bei gleicher Betriebszugehörigkeit erreicht die soziale Schutzwürdigkeit zweier Arbeitnehmer eine den Beurteilungsspielraum des Arbeitgebers eröffnende Nähe, wenn den zwei unterhaltspflichtigen Kindern auf der einen Seite ein erheblich höheres Lebensalter (hier um 11 Jahre) auf der anderen Seite gegenübersteht.

4. Die private Vermögenssituation des Arbeitnehmers (Verschuldung, Hausbau) fällt bei der sozialen Auswahl im allgemeinen nicht nennenswert ins Gewicht.

5. Es verstößt gegen Art 3 Abs 3 GG, einen Arbeitnehmer im Rahmen der sozialen Auswahl nur deshalb für die Kündigung auszuwählen, weil er Deutscher und deshalb angeblich auf dem Arbeitsmarkt leichter vermittelbar ist als sein türkischer Kollege.

 

Orientierungssatz

Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt unter dem Aktenzeichen 2 AZN 531/95.

 

Verfahrensgang

ArbG Siegburg (Entscheidung vom 26.07.1994; Aktenzeichen 5 Ca 18/94)

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 24.08.1995; Aktenzeichen 2 AZN 531/95 Beschluß (nicht dokumentiert))

 

Fundstellen

Haufe-Index 442204

Bibliothek, BAG (LT1-5)

EzA-SD 1995, Nr 23, 7-9 (LT1-5)

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