Entscheidungsstichwort (Thema)

Vertrauensbereich

 

Leitsatz (redaktionell)

Abgrenzung des Begriffs "Vertrauensbereich": Der Vertrauensbereich, bei dessen Störung unter Umständen eine Abmahnung vor einer verhaltensbedingten Kündigung entbehrlich sein kann, betrifft nicht das "Vertrauen" des Arbeitgebers in die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers oder in dessen Vermögen oder Willen zur korrekten Arbeitsausführung, sondern den Glauben an die Gutwilligkeit, Loyalität und Redlichkeit des Arbeitnehmers - den Glauben daran, daß sich der Arbeitnehmer nicht unlauter gegen die Interessen des Arbeitgebers stellt, daß es sich nicht falsch, unaufrichtig oder hinterhältig gegen seinen Vertragspartner stellen wird; in erster Linie ist damit die charakterliche Seite des Arbeitnehmers und nicht seine Qualifikation angesprochen.

 

Verfahrensgang

ArbG Köln (Entscheidung vom 19.10.1993; Aktenzeichen 12 Ca 9479/92)

 

Fundstellen

Haufe-Index 442223

BB 1995, 522

BB 1995, 522 (L1)

NZA 1995, 792

NZA 1995, 792 (L1)

RzK, I 5i Nr 97 (L1)

ZTR 1995, 186 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

EzBAT § 53 BAT Verhaltensbedingte Kündigung, Nr 31 (LT1)

LAGE § 611 BGB Abmahnung, Nr 37 (LT1)

MDR 1995, 394 (ST)

PersF 1995, 432-433 (L1)

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