Entscheidungsstichwort (Thema)

Eingruppierung eines Werkstoffprüfers nach dem Entgeltrahmenabkommen für die Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie. Begriff der Mitarbeiterführung

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein Werkstoffprüfer in einem mechanischen Labor, dem die regelmäßige Durchführung vierwöchiger Ausbildungsabschnitte obliegt, ist in die Entgeltgruppe 12 des Entgeltrahmenabkommens für die Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalen einzugruppieren.

 

Normenkette

TVG § 1

 

Verfahrensgang

ArbG Iserlohn (Entscheidung vom 09.09.2008; Aktenzeichen 5 Ca 1095/08)

ArbG Iserlohn (Entscheidung vom 09.09.2008; Aktenzeichen 5 Ca 1097/08)

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 18.05.2011; Aktenzeichen 4 AZR 551/09)

 

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 9. September 2008 (5 Ca 1097/08) abgeändert.

Es wird festgestellt, dass der Kläger von der Beklagten mit Wirkung vom 1. Januar 2007 in die Entgeltgruppe 12 des Entgeltrahmenabkommens (ERA) der Metall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen einzugruppieren ist.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Eingruppierung des Klägers nach dem Entgeltrahmenabkommen für die Eisen,- Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie vom 18. Dezember 2003 (ERA). Dabei geht es konkret darum, ob die vom Kläger wahrgenommene Betreuung von Auszubildenden die Bewertungsstufe 1 oder 2 des Anforderungsmerkmals "Mitarbeiterführung" erfüllt und er deshalb in die Entgeltgruppe 12 ERA statt Entgeltgruppe 11 ERA einzugruppieren ist.

Der Kläger ist bei der Beklagten als Werkstoffprüfer tätig. Er wird im mechanischen Labor eingesetzt. Arbeitsaufgabe ist die Qualitätsprüfung-Metallografie. Neben dem Kläger sind drei weitere Werkstoffprüfer eingesetzt, die ebenfalls wie der Kläger ihre Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 ERA verlangen (14 Sa 1549/08, 14 Sa 1585/08, 14 Sa 1783/08). Fachlicher und disziplinarisch Vorgesetzter ist der Mitarbeiter Schlüter als Leiter des mechanischen Labors. Im mechanischen Labor wird im Zweischichtsystem gearbeitet, die Frühschicht beginnt um sechs Uhr. Der Schichteinsatz erfolgt aufgrund eines rollierenden Systems, das für einen gleichmäßigen Einsatz der Werkstoffprüfer in Früh- und Spätschicht sorgt. Die Abwesenheitszeiten aller fünf Beschäftigten im mechanischen Labor bedingt durch Urlaub, Arbeitsunfähigkeit etc. haben im Jahr einen Umfang von etwa einer Arbeitskraft. Die Frühschicht ist trotz solcher Abwesenheitszeiten regelmäßig mit zwei Mitarbeitern mindestens besetzt, in der Spätschicht kann durch solche Ausfallzeiten hin und wieder nur ein Werkstoffprüfer eingesetzt werden.

Bei der Beklagten werden Verfahrensmechaniker (Umformtechnik) und Industriekaufleute ausgebildet, Werkstoffprüfer in den letzten fünf Jahren nicht mehr. Die Auszubildenden beider Gruppen werden jeweils für vier Wochen im mechanischen Labor eingesetzt. Bei den Auszubildenden für den Beruf des Verfahrensmechanikers ist die Ausbildung im mechanischen Labor Bestandteil des Ausbildungsplans. Die Ausbildungsinhalte sind prüfungsrelevant. Daher findet für einen Zeitraum von bis zu einer Woche eine Prüfungsvorbereitung im mechanischen Labor statt, die Dauer wird vom Kläger bzw. seinem Kollegen mit dem Ausbildungsleiter im Einzelfall nach Kenntnis- und Ausbildungsstand des Prüflings bestimmt. Bei den Auszubildenden für den Beruf Industriekauffrau/mann ist die Ausbildung im mechanischen Labor Bestandteil eines Ausbildungsbereichs, der früher Produktionswirtschaft genannt wurde. Bei beiden Ausbildungsgruppen ist während des vierwöchigen Aufenthalts im mechanischen Labor der Ausbildungsinhalt jedoch gleich. Die Tätigkeiten werden in den Berichtsheften bzw. Ausbildungsnachweisen stichwortartig dokumentiert. Die Ausbildung im mechanischen Labor während der vier Wochen hat im Wesentlichen folgende Inhalte: Erläuterung der eingesetzten Messmittel (Messschraube, Messschieber), Vorstellung der Kundenanforderungen an die Materialprüfung, Erläuterung der notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen bei der Durchführung der Prüfverfahren, Vorbereitung der Werkstoffprüfung inklusive Zurechtschneiden der Proben für die verschiedenen Prüfverfahren, Erläuterung der einzelnen Prüfverfahren (Flittertest, Kugeltest, Härteprüfungen nach Vickers und Brinell, Oberflächenrauhigkeitsprüfung, Wiegetest, Lötbarkeitstest, Zugversuch für Bandproben), theoretische Ausbildung im Bereich Werkstoffkunde. Die Auszubildenden werden an die Durchführung der einzelnen Prüfverfahren herangeführt und führen sie dann später selbst während ihres Ausbildungsaufenthaltes durch. Die Ergebnisse der Prüfverfahren werden in die EDV für das zu erstellende Prüfattest eingegeben, und zwar ausschließlich durch die Werkstoffprüfer, die aufgrund des passwortgesicherten Zugangs zum System allein die Eingaben vornehmen können. Die ermittelten Werte sind die Prüftestatwerte für den Kunden.

Darüber hinaus werden im me...

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