Verfahrensgang

ArbG Herne (Urteil vom 25.03.1997; Aktenzeichen 2 Ca 1853/96)

 

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herne vom 25.03.1997 (2 Ca 1853/96) wird, soweit sie die Beklagten zu 2) bis 5) eingelegt haben, als unzulässig verworfen und, soweit sie der Beklagte zu 1) eingelegt hat, als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten das Berufungsverfahrens haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 112.400,– DM festgesetzt.

Die Revision wird zugelassen.

 

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Frage, ob der Kündigungsrechtsstreit durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet worden ist oder nicht.

Der Beklagte zu 1) hatte im Hause K…..-L…..-Straße … in ….. M… von seiner Ehefrau E….. K….. angemieteten Räumen eine Anwalts- und Notariatspraxis betrieben.

Am 10.07.1995 schloß er mit der Klägerin einen Arbeitsvertrag, in welchem unter anderem folgendes bestimmt ist:

§ 1 Beschäftigungsdauer/Aufgabengebiet

Herr K….. beschäftigt Frau W…..-P….. spätestens ab 01.10.1995 bis zum 31.12.1996 als Rechtsanwältin in seiner Kanzlei. Frau W…..-P….. wird sich um einen früheren Eintritt in die Kanzlei des Herrn K….. bemühen.

Das Aufgabengebiet der Frau W…..-P….. umfaßt die gerichtliche Wahrnehmung der Interessen von Klienten und die außergerichtliche Beratung von Mandanten auf allen Rechtsgebieten mit Ausnahme des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts. Frau W…..-P….. wird für Herrn K….. im Falle seiner Abwesenheit auch die Notarvertretung übernehmen. Diese Tätigkeit ist nicht nur darauf ausgerichtet, Herrn K….. zu entlasten, sondern um W…..-P….. darüber hinaus die Möglichkeit zu geben, jedwede Tätigkeit auszuführen, die ihrer Ernennung zur Notarin dienlich ist. Herr K….. sichert Frau W…..-P….. eine vollkommen selbständige Tätigkeit zu.

Frau W…..-P….. leitet das Anwaltsbüro selbständig und ist gegenüber dem gesamten dort tätigen Personal weisungsbefugt. Änderungsvorschläge bei der Personalstruktur oder bei einzelnen Personen sind erwünscht, Einstellungen und Entlassungen sind zuvor mit Herrn K….. abzustimmen.

§ 7 Vertragsdauer, Kündigung

(1) Dieser Vertrag wird befristet bis zum 31.12.1996 geschlossen.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von jedem der Vertragsparteien nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Eine solche fristlos Kündigung bedarf der Schriftform.

§ 8 Verkauf der Kanzlei/Vorkaufsrecht

Herr K….. beabsichtigt, seine Anwaltskanzlei frühestens zum 01.01.1997 zu veräußern und Frau W…..-P….. als Notarverwalterin vorzuschlagen. Er räumt Frau W…..-P….. hinsichtlich der Anwaltskanzlei ein Vorkaufsrecht/Vorerwerbsrecht hieran ein.

Gespräche über den Verkauf werden die Parteien im Dezember 1996 führen.

§ 9 Aufnahme in die Bezeichnung der Kanzlei

Herr K….. verpflichtet sich, Frau W…..-P….. sofort nach ihrem Dienstantritt namentlich in die Bezeichnung der Kanzlei aufzunehmen.

Die Klägerin erhielt eine Vergütung in Höhe von 5.600,– DM monatlich.

Ab dem 15.05.1996 schloß sich der Beklagte zu 1) mit den Beklagten zu 2) bis 5) zu einer Anwaltssozietät zusammen. Mit Schreiben vom 23.05.1996, welches auf dem (vormaligen) Briefbogen der Beklagten zu 2) bis 5) geschrieben und vom Beklagten zu 3) unterzeichnet ist, kündigten diese unter Beifügung einer Kündigungsvollmacht namens und im Auftrag des Beklagten zu 1) das Arbeitsverhältnis der Klägerin fristlos, hilfsweise fristgemäß wie folgt:

Wir sind von Herrn Rechtsanwalt K….., K…..-L…-Str. …., ….. M…, mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt worden.

Unserer Beauftragung zugrunde liegt das Arbeitsverhältnis zwischen Ihnen und unserem Mandanten.

Namens unseres Mandanten erklären wir hiermit die

fristlose Kündigung

des Arbeitsverhältnisses.

Eine auf uns lautende Kündigungsvollmacht fügen wir in der Anlage bei.

Die fristlose Kündigung wird gestützt auf die Vorfälle vom 15. und 22.05.1996.

An diesen Tagen haben Sie sich gegenüber Ihrem Arbeitgeber, Herrn Rechtsanwalt K….., in einer Weise verhalten, welche nur eine fristlose Kündigung nach sich ziehen kann.

Hilfsweise erklären wir auch die fristgemäße Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Ferner erklären wir namens unseres Mandanten die Kündigung aus wichtigem Grund gem. § 7 Abs. 2 des zwischen Ihnen bestehenden Arbeitsvertrages.

Schließlich weisen wir darauf hin, daß Herr Rechtsanwalt K….. Ihnen am 15., und 22.05.1996 die unentgeltliche Übernahme seiner Kanzlei angeboten hatte. Dieses Angebot haben Sie abgelehnt.

Aufgrund der ausgesprochenen fristlosen Kündigung haben Sie Ihre Arbeit mit sofortiger Wirkung einzustellen und die Kanzlei unter Mitnahme Ihrer persönlichen Gegenstände unverzüglich zu verlassen.

Die Kanzleischlüssel oder sonstige in Ihrem Besitz befindlichen Kanzleigegenstände sind abzugeben.

In dem Vollmachtsformular, welches im Briefkopf die Beklagten zu 2) bis zu 5) als Bevollmächtigte ausweist, heißt es unter anderem:

Vollmacht

wird hiermit in Sachen K….. ./. W…..-P….. wegen fristloser und fristgemäßer Kündigung des Arbeitsverhältnisses Vollmacht erteilt

1. zur Proz...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge