Entscheidungsstichwort (Thema)
Anhörung des Betriebsrats bei Kündigung
Orientierungssatz
1. Die Anhörungspflicht nach § 102 BetrVG besteht auch in den ersten 6 Monaten des Beschäftigungsverhältnisses.
2. Eine fehlerhafte Unterrichtung des Arbeitgebers liegt auch dann vor, wenn der Betriebsrat nicht ausreichend über die Person des zu kündigenden Arbeitnehmers informiert wird.
Verfahrensgang
ArbG Bochum (Entscheidung vom 12.06.1987; Aktenzeichen 1 Ca 821/87) |
Fundstellen
Haufe-Index 446018 |
NZA 1988, 554-554 (S1-3) |
RzK, III 1a 30 (S1) |
ArbuR 1988, 323-323 (S1) |
Bibliothek, BAG (T) |
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