Leitsatz (redaktionell)

Die Mitteilung des Betriebsrats, er nehme die Kündigungsabsicht "zur Kenntnis", entbindet den Arbeitgeber von der Einhaltung der Wochenfrist des § 102 Abs 2 S 1 BetrVG, wenn nach der Übung im Betrieb der Arbeitgeber davon ausgehen kann, daß eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats vorliegt (im Anschluß an BAG 1976-04-01 2 AZR 179/75 = AP Nr 8 zu § 102 BetrVG 1972).

 

Fundstellen

DB 1983, 48-49 (LT1)

AuB 1983, 319-319 (T)

ARST 1983, 174-174 (L1)

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