Entscheidungsstichwort (Thema)

Einhaltung der Wochenfrist bei Betriebsratsanhörung

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Arbeitgeber hat seiner Wartepflicht im Rahmen der Anhörung des Betriebsrats zu einer beabsichtigten ordentlichen Kündigung genügt, wenn der Betriebsrat sich innerhalb der Wochenfrist des § 102 II S 1 BetrVG nicht äußert.

2. Diese Wartefrist endet im Regelfall mit Dienstschluß der Personalverwaltung am letzten Tag der nach § 188 II BGB zu bestimmenden Wochenfrist, deren Lauf durch die ordnungsgemäße Einleitung des Anhörungsverfahrens in Gang gesetzt wird.

3. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für nach Dienstschluß der Personalverwaltung eingehende Betriebsratsschreiben einen Nachtbriefkasten einzurichten.

 

Verfahrensgang

ArbG Gelsenkirchen (Entscheidung vom 17.09.1991; Aktenzeichen 2 Sa 1615/91)

 

Fundstellen

Haufe-Index 444262

BB 1992, 2075

BB 1992, 2075-2076 (T)

DB 1992, 2640 (LT1-3)

RzK, III 1e Nr 13 (L1-3)

Bibliothek, BAG (LT1-3)

LAGE § 102 BetrVG 1972, Nr 33 (ST1-2)

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge