Entscheidungsstichwort (Thema)

Allein durch Zeitablauf keine Konkretisierung der Arbeitspflicht

 

Leitsatz (redaktionell)

Allein der Zeitablauf (hier fast 20 Jahre) führt zu keiner Konkretisierung der Arbeitspflicht. Zu dem Zeitablauf müssen besondere Umstände hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu der schutzwürdigen Annahme berechtigen, daß ihn der Arbeitgeber künftig nur noch zu bestimmten Arbeitsbedingungen beschäftigen werde. Solche Umstände werden, wenn es um die Konkretisierung hinsichtlich der Art der Arbeit geht, in der Praxis selten vorliegen.

 

Normenkette

BGB §§ 315, 611

 

Verfahrensgang

ArbG Wuppertal (Entscheidung vom 04.01.1994; Aktenzeichen 1 Ca 4118/93)

 

Fundstellen

ZTR 1994, 436 (L1)

Bibliothek, BAG (LT1)

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