Entscheidungsstichwort (Thema)

Anrechnung von Kurtagen auf den Jahresurlaub

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Bei einem Angestellten des öffentlichen Dienstes, der dem BAT-O (hier in der für den Bereich der kommunalen Arbeitgeber geltenden Fassung) unterfällt, schließt die tarifliche Fiktion des § 37 Abs 1 S 1 BAT-O die Anrechnung von Tagen einer Arbeitsverhinderung infolge einer Maßnahme der medizinischen Rehabilitation, die - wie hier - ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung gebilligt hat und die in einer Einrichtung der medizinischen Rehabilitation stationär durchgeführt wird, wegen Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 10 Abs 1 S 3 Ziff 1 BUrlG nicht aus.

2. Die unter Berücksichtigung von § 13 Abs 1 S 1 BUrlG als tarifdispositiv zu qualifizierende Regelung des § 10 Abs 1 S 1 BUrlG ist verfassungskonform dahingehend auszulegen, daß eine Anrechnung von Tagen einer Kur auf den Jahresurlaub nicht erfolgt, wenn durch sie in einen abgeschlossenen - laufenden - Tarifvertrag mit einer konkreten Regelung der Dauer des Urlaubs (wie hier den BAT-O) eingegriffen wird:

 

Orientierungssatz

Revision eingelegt unter dem Aktenzeichen 9 AZR 649/98.

 

Nachgehend

BAG (Beschluss vom 18.07.2002; Aktenzeichen 9 AZR 649/98)

 

Fundstellen

FA 1998, 395

ZTR 1998, 463

Bibliothek, BAG (Leitsatz 1-2 und Gründe)

NJ 1998, 612

NJ 1998, 612-613 (Leitsatz)

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